Aufnahmekriterien für die Tagesstätte Laubach

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Aufnahmekriterien für die Tagesstätte Laubach

Wer kann unsere Tagesstätte besuchen?

Menschen, die eine psychische Erkrankung oder eine und seelische Behinderung haben und

  • über 18 Jahre alt sind,
  • durch ihre Behinderung vorübergehend oder langfristig Unterstützung bei der Alltagsbewältigung benötigen,
  • nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können und damit nicht mehr dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,
  • die nicht mehr oder noch nicht in einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen angemeldet sind,
  • die weder stationär noch tagesklinisch behandlungsbedürftig sind.

Bei Interesse laden wir Sie zu einem Informationsgespräch ein, in dem die Voraussetzungen für eine Aufnahme besprochen werden und Sie die Einrichtung schon einmal kennen lernen können. EIne Betreuungsperson oder ein Angehöriger darf Sie selbstverständlich begleiten. Danach kann dann eine Probewoche vereinbart werden, um die anderen Teilnehmer, das Team und die Angebote der Tagesstätte kennen zu lernen. Sodann wird besprochen, ob eine Aufnahme erfolgen kann. Die Kosten für den Besuch unserer Tagesstätte werden im Regelfall vom zuständigen Kostenträger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) übernommen.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und danken für das Interesse an unserer Tagesstätte Laubach.


Ansprechpartner für Infogespräche
der Tagesstätte Laubach

Jochen Schladitz
Tel: 06405 – 950305
ts-​info@​vpst-​laubach.​de
Zu dem Kontaktformular