Voraussetzungen zur Aufnahme BeWo Sucht

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Voraussetzungen zur Aufnahme

Die Grundvoraussetzungen für die Betreuung durch unser Betreutes Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung ist die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit, um die vereinbarten Ziele zu verfolgen. Weitere Voraussetzungen sind:

Bereitschaft zur Betreuung im persönlichen Umfeld unter Einbeziehung anderer
Hilfeeinrichtungen;

– Im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Landeswohlfahrtsverbands nach § 53 und 54 SGB XII ist, falls keine medizinischen Unterlagen (z. B. Arzt- und Behandlungsberichte nicht älter als 5 Jahre) in Händen halten, die Vorstellung bei einem Facharzt notwendig, da eine fachärztliche Stellungnahme für den Kostenträger benötigt wird.Viele Einrichtungen und Institutionen der Suchtkrankenhilfe setzten als Aufnahmekriterium Abstinenz voraus. Dies ist, je nach Art und Therapiekonzept der Einrichtung auch sinnvoll. Bei uns können die Betroffenen hingegen betreut werden, ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung. Wir holen den Menschen mit seinen Fähigkeiten und Defiziten dort ab, wo er gerade steht. Nämlich dann, wenn die Suchproblematik gegenwärtig ist. In enger Zusammenarbeit mit unserem Bereich „Beratung und Supervision“ können alle weiteren möglichen Schritte hinsichtlich ihrer Problematik beraten, geplant und auch beantragt werden.


Beratungszentrum Laubach und Grünberg

Sie brauchen Informationen zu verschiedenen Therapieformen und deren Antragstellung. Unser Beratungszentrum Laubach und Grünberg kann Ihnen mit fachlicher Kompetenz weiterhelfen. Mehr>>