Voraussetzungen zur Aufnahme

/​ /​ Das „Betreute Wohnen Laubach“ für Menschen mit einer psychischen Erkankung /​ Voraussetzungen zur Aufnahme

Voraussetzungen zur Aufnahme

Die Grundvoraussetzungen für die Betreuung durch unser Betreutes Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung ist die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit, um die vereinbarten Ziele zu verfolgen. Weitere Voraussetzungen sind:

– Bereitschaft zur Betreuung im persönlichen Umfeld unter Einbeziehung anderer Hilfeeinrichtungen

– Im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Landeswohlfahrtsverbands nach § 53 und 54 SGB XII ist, falls keine medizinischen Unterlagen (z. B. Arzt- und Behandlungsberichte nicht älter als 5 Jahre) vorhanden sind, die Vorstellung bei einem Facharzt notwendig, da eine fachärztliche Stellungnahme für den Kostenträger benötigt wird.

Wir informieren Sie gerne!


 

Unsere Leistungen

Wir sind ein ambulant aufsuchender Dienst und ein effektives sozial-​pädagogisches Instrument der Eingliederungshilfe, dass hilfs-​bedürftigen Menschen die Teilhabe  mehr>>