Kinderschutz

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Kinderschutz

Kinder brauchen verlässliche und konstante Bezugspersonen, die ihnen Liebe, einfühlendes Verständnis, Zuwendung und mit zunehmendem Alter eine Unterstützung bei der Initiierung und Aufrechterhaltung von sozialen und emotionalen Bindungen entgegen bringen und die sie in der Entwicklung sozialer Fertigkeiten und emotionaler Kompetenzen fördern. Die Befriedigung dieser Grundbedürfnisse ist Voraussetzung dafür, dass Kinder sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln und ihrem Alter entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten und ausbauen können. Kinder müssen vor jeglicher Form von Misshandlung, körperlicher Bestrafung oder seelischer Entwürdigung beschützt werden, denn die hierdurch entstehenden Schäden an Körper und Seele sind häufig dauerhaft und führen zu Entwicklungsstörungen.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche bei seelischen Nöten und nehmen unseren Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII wahr. Darüber hinaus beraten und qualifizieren wir Bezugspersonen zum Thema Kinderschutz.


Schutzauftrag Beratungszentrum
Laubach und Grünberg

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Insoweit erfahrene Fachkraft (iseF)

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Qualifizierung/​Fortbildung

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